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Zum Thema
Finnland stand nach dem Zweiten Weltkrieg vor der Herausforderung, als neutraler Staat seinen Platz im westlichen Europa zu finden, sich mit seinem schwierigen Nachbarn, der Sowjetunion, zu arrangieren und sich mit seiner Rolle als Verbündeter Deutschlands auseinanderzusetzen. Am 30. November 1939 – vor 80 Jahren – überfiel die Rote Armee das unabhängige Finnland und löste so den »Winterkrieg« aus. Trotz anfänglicher Erfolge sah sich Finnland gezwungen, am 13. März 1940 einen Friedensvertrag mit Moskau zu schließen und musste Gebiete an die Sowjetunion abtreten. Deshalb nahm das Land am deutschen Angriff auf die Sowjetunion im Sommer 1941 teil (»Fortsetzungskrieg«). Im Herbst 1944 schloss die finnische Regierungangesichts des Kriegsverlaufs einen Waffenstillstand mit der Sowjetunion.
Die etwa 2.000 Jüdinnen und Juden Finnlands waren von keiner Verfolgung betroffen, 300 jüdische Männer dienten als Soldaten an der Front. Bis in die 1990er Jahre blieb jedoch die Auslieferung sowjetischer Kriegsgefangener und von Flüchtlingen, darunter Jüdinnen und Juden, an Deutschland zwischen 1941 und 1944 verschwiegen. Die Auseinandersetzung mit den Kriegen und ihren Folgen prägt die finnische Gesellschaft bis in die Gegenwart.
PROGRAMM
Begrüßung
Dr. Andrea Riedle, Vorsitzende der Ständigen Konferenz der NS-Gedenkorte im Berliner Raum 2024 und Direktorin der Stiftung Topographie des Terrors
Grußwort
Kai Sauer, Botschafter von Finnland in Berlin
Einführung
Prof. Dr. Michael Jonas, Professor für Neuere und Neueste Geschichte, Helmut‐Schmidt‐Universität Hamburg
Podium
Dr. Oula Silvennoinen, Abteilung für Philosophie, Geschichte und Kunstwissenschaften, Universität Helsinki
Prof. Dr. Michael Jonas
Moderation
Jenni Roth, freie Journalistin, Bereich Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft
Die Veranstaltung findet in deutscher und englischer Sprache statt und wird gedolmetscht. Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen, stimmen Sie zu, dass Foto- und Filmaufnahmen von der Ständigen Konferenz der NS-Gedenkorte im Berliner Raum veröffentlicht werden dürfen.