„Verräter“ oder „Helden“? Fritz Bauer und der „Prozess um den 20. Juli 1944“
14. März 2022 bis zum 5. Juli 2022
Otto Ernst Remer ist als Kommandeur des Wachbataillons „Großdeutschland“ am Abend des 20. Juli 1944 an der Gegenaktion im Bendlerblock beteiligt. 1949 gehört er zu den Mitbegründern der rechtsextremen „Sozialistischen Reichspartei“. Im Frühjahr 1951 diffamiert auch Remer die Widerstandskämpfer als „Landesverräter“. Der Braunschweiger Generalstaatsanwalt Fritz Bauer klagt ihn wegen „übler Nachrede“ und „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ an und initiiert einen „Prozess um den 20. Juli“. Die Widerstandskämpfer sollen vom Stigma des Verrats befreit und das Recht zum Widerstand gegen das NS-Unrechtsregime soll endlich anerkannt werden.
Vier Tage lang verhandelt das Landgericht Braunschweig im März 1952. Angehörige und Überlebende berichten über die Motive der Widerstandskämpfer. Gutachter sprechen über den Eid und entkräften den von Remer propagierten „Dolchstoß“. Ein Höhepunkt des Prozesses ist das Plädoyer von Fritz Bauer. Der Prozess findet bundesweite Aufmerksamkeit. Das Landgericht Braunschweig verurteilt Otto Ernst Remer zu einer Strafe von drei Monaten und sieht den Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 als rechtmäßig an. Das Verfahren gegen Remer ist damit ein entscheidender Schritt zur Anerkennung des Widerstandes vom 20. Juli 1944.
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